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Fördermittel


Ein Haushalt, der sein Haus in Passivhausweise errichtet, kann gefördert werden. Es muss gewährleistetsein, dass der Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh/qm Wohnfläche pro Jahr beträgt.

Der Bund fördert den Bau von Passivhäusern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem zinsgünstigen Darlehen über 50.000 €. Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen für die Dauer von 10 Jahren.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Rufen Sie uns an unter Tel. 05123-400 596

Oder informieren Sie sich direkt bei der